Für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I gelten grundsätzlich die lt. Stundenplan ausgewiesenen Unterrichtszeiten. Bei der Vielfalt des schulischen Angebotes und krankheitsbedingten Ausfällen bleibt es nicht aus, dass Unterricht vertreten werden muss. Dabei ist wichtig, dass der Unterricht in den Jahrgangsstufen 5-9 grundsätzlich in vollem Umfang erteilt wird.
Folgende Grundsätze, die im Vertretungskonzept der Schule verbindlich festgehalten sind, sind für die Gestaltung von Vertretungsregelungen handlungsleitend:
1. Vertretungsunterricht soll den jeweiligen Fachunterricht ersetzen.
2. Vertretungsunterricht dient dazu, auch bei Abwesenheit des Fachlehrers die Qualität und Kontinuität des Unterrichtes so weit wie möglich zu erhalten.
3. Das Vertretungskonzept soll sicherstellen, dass das Kollegium gleichmäßig für Vertretungszwecke eingesetzt wird, sodass übermäßige Belastungen vermieden werden.
Um den Unterricht qualitativ und quantitativ sicherzustellen und gleichzeitig die Belastung der Kolleginnen und Kollegen in Grenzen zu halten, gelten am TMG u. a. folgende Regelungen für den Vertretungsunterricht:
• Vertretungsunterricht wird möglichst von Lehrkräften erteilt, die die Lerngruppe kennen und/oder das zu vertretende Fach selbst unterrichten.
• Für Vertretungsstunden, die durch vorhersehbare Abwesenheit anfallen, stellen die Fachlehrer Arbeitsmaterial zur Verfügung. Das Arbeitsmaterial wird über das Sekretariat in einem Vertretungsordner abgelegt. Zudem füllen die zu vertretenden Lehrkräfte einen „Vertretungsbogen“ aus, aus dem hervorgeht, welche Aufgaben gestellt werden.
• Die Vertretungslehrkraft zeichnet den „Vertretungsbogen“ gegen und macht deutlich, ob alle Aufgaben erledigt worden sind. Der abgezeichnete „Vertretungsbogen“ wird der zu vertretenden Lehrkraft zugestellt.
• Ist der zu vertretende Fachlehrer nicht in der Lage, Aufgaben zur Verfügung zu stellen, greifen die Vertretungslehrer auf durch die Fachkonferenzen bereitgestelltes Material zurück (Aufgabenpool).
• In einer Vertretungsstunde werden folgende Unterrichtsgegenstände behandelt (Prioritätenreihenfolge):