Besondere Lernleistung

Schülerinnen und Schüler können am Thomas-Morus-Gymnasium im Rahmen der Abiturprüfung eine sog. „Besondere Lernleistung“ erbringen. Grundlage für diese Lernleistung können sein:

  • ein umfassender Beitrag aus einem von den Ländern geförderten Wettbewerb
  • die Ergebnisse eines Projektkurses
  • die Ergebnisse eines individuellen, umfassenden fachlichen oder fachübergreifenden Projektes

Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Jahrgangsstufenversammlungen werden die Schülerinnen und Schüler über diese Möglichkeit und die damit verbundenen Anforderungen/Vorgaben informiert. Insgesamt wichtig ist dabei, dass die Absicht, eine besondere Lernleistung zu erbringen, spätestens zu Beginn des zweiten Jahres der Qualifikationsphase bei der Schule angezeigt werden muss. Der Schulleiter entscheidet nach Rücksprache mit der als Korrektor vorgesehenen Lehrkraft, ob die vorgesehene Arbeit als besondere Lernleistung zugelassen werden kann. Entscheidend ist dabei unter anderem, dass das zu erstellende „Produkt“, welches einen wesentlichen Teil darstellt, den Exzellenzanspruch einer besonderen Lernleistung erfüllt.

 

Ein Rücktritt von der besonderen Lernleistung muss bis zur Entscheidung über die Zulassung zur Abiturprüfung erfolgt sein, ein späterer Rücktritt (im Prüfungsverfahren) ist nicht möglich.

 

Neben dem schriftlichen Teil der Lernleistung (= „Produkt“), erfolgt im Rahmen der Abiturprüfung ein Kolloquium (30 Minuten), in welchem die Arbeitsergebnisse präsentiert, das fachliche Verständnis geprüft und die gewonnenen Erkenntnisperspektiven in einem Prüfungsgespräch reflektiert werden. Das „Produkt“ der besonderen Lernleistung kann empirische Arbeiten, experimentelle Arbeiten, produktorientiert-kreative Arbeiten, theoretisch-interpretierende Arbeiten oder auch theoretisch-analytische Arbeiten umfassen.

 

Zu betonen ist, dass die Schule sicherstellen muss, dass ein hohes Anspruchsniveau erfüllt wird. Dies nicht zuletzt aus dem Grunde, dass bei der Einbringung einer besonderen Lernleistung die Ergebnisse in den 4 anderen Abiturfächern nicht fünf- sondern vierfach und die besondere Lernleistung ebenfalls vierfach gewertet wird.

 

Interessierte Schülerinnen und Schüler sollten frühzeitig mit ihren Fachlehrkräften, den Beratungslehrern bzw. der Oberstufenkoordination Kontakt aufnehmen, um den Arbeitsprozess formal und inhaltlich sorgfältig anlegen zu können.