Schulpflegschaft - Grundlagen und Strukturen der Elternmitwirkung
Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) regelt die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern und uns Eltern an der „Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule“ (§62 SchulG).
Unsere Aufgabe als Eltern und Elternvertreter ist es, die Elternarbeit zu organisieren, den Informationsfluss zu optimieren und uns konstruktiv an der Entwicklung der inhaltlichen und pädagogischen Arbeit in der Schule zu beteiligen. Dies geschieht in unterschiedlichen Gremien, auf die im Folgenden noch näher eingegangen wird. Eine Broschüre der Landeselternschaft mit den für uns Eltern wichtigen Regelungen wird von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern der neuen 5er-Klassen zu Beginn des Schuljahres verteilt. Den vollständigen Text des Schulgesetzes findet man unter http://www.bildungsportal.nrw.de/
Eine weitere wichtige Grundlage des Zusammenlebens und -lernens am Thomas-Morus-Gymnasium ist unser Schulprogramm, das neben einem pädagogischen Konzept auch Entwicklungsziele beschreibt und einen Arbeitsplan aufstellt. Das Schulprogramm ist – auch neben vielen weiteren interessanten Informationen über das TMG – auf der Homepage der Schule nachzulesen: www.tmg-oelde.de
Die Klassenpflegschaft (§ 73 SchulG), gebildet aus den Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse, dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und dem Informations- und Meinungsaustausch über Angelegenheiten der jeweiligen Klasse aber auch der Schule; bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte ist sie zu informieren. Dies alles erfolgt bei den sog. Klassenpflegschaftssitzungen (Elternabenden), an denen auch die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer auf Wunsch der Eltern teilnehmen. Zur 1. Klassenpflegschaftssitzung der neuen 5er-Klassen lädt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer ein; dort werden dann auch der/die Vorsitzende und sein/ihr Stellvertreter/in gewählt. Zu den weiteren Elternabenden laden die Klassenpflegschaftsvorsitzenden in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer ein. Sie sollten mindestens zweimal im Schulhalbjahr stattfinden und werden durch die gewählten Elternvertreter geleitet. Sinnvoll ist es oft, auch einzelne Fachlehrer zu diesen Elternabenden einzuladen. So kann man sich besser kennen lernen und die Elternsprechtage entlasten. Die Tagesordnung zu den Klassenpflegschaftssitzungen ergibt sich aus den Aufgaben und den Anliegen der Eltern und Lehrerinnen und Lehrer. Themen können beispielsweise sein: die Situation der Klasse in ihren vielfältigen Ausprägungen (Sozialverhalten, Lernfortschritte), die Klassenraumgestaltung, die Lehrersituation sowie ein Überblick über Unterrichtsinhalte, Unterrichtsmethoden und Prüfungsformen. Auch sollten die Eltern hier über die Gesamtbelange der Schule (Themen der Schulpflegschaftssitzungen; gesuchte Mitarbeit von Eltern bei Arbeitsgruppen, Projekten usw.) informiert werden. Es sollte auch daran gedacht werden, dass Protokolle der Sitzungen verfasst werden, so dass auch Eltern, die nicht teilnehmen konnten, informiert werden. Eine gute Absprache mit den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern ist bei allem besonders wichtig.
Darüber hinaus empfehlen wir, regelmäßig zu Elternstammtischen einzuladen. Bei diesen informellen Treffen können viele Anregungen, Sorgen oder Fragen oft sehr unkompliziert und direkt besprochen werden; sie fördern den Austausch, die Sicherheit und das Vertrauen unter den Eltern.
Ebenfalls auf der ersten Sitzung der Klassenpflegschaft eines jeden Schuljahres können sich Eltern auf Listen für die Vertretung in den Fachkonferenzen (§ 70SchulG) zur Verfügung stellen. Die Benennung der Vertreterinnen und Vertreter wird dann in der Schulpflegschaft klassenübergreifend festgelegt. Die Fachkonferenzen sollen über die Entwicklung der einzelnen Fächer an der Schule beraten. Sie legen z.B. die zu verwendenden Schulbücher fest und können Anträge an die Schulkonferenz für die Ausstattung der jeweiligen Fachräume stellen. Auch die Fachkonferenzen werden inzwischen am TMG weitgehend kontinuierlich durchgeführt. Unsere Aufgabe als Eltern ist es daher, immer wieder zu signalisieren, dass wir an einer solchen fachbezogenen Mitarbeit interessiert sind und diese unterstützen wollen.
Die Schulpflegschaft (§ 72 SchulG) tagt ca. zweimal im Schulhalbjahr. Hier kommen alle Klassenpflegschaftsvertreter/vertreterinnen der Schule zusammen, um über die Gesamtbelange der Schule zu diskutieren und Entscheidungen etwa für die Schulkonferenz seitens der Eltern vorzubereiten. Es ist durchaus üblich, dass an der Schulpflegschaftssitzung nicht nur die Klassenpflegschaftsvorsitzenden, sondern auch ihre Vertreter teilnehmen. In der Schulpflegschaft werden auch die Vertreter für die Schulkonferenz gewählt.
Die Schulkonferenz (§ 65 SchulG) ist das oberste Entscheidungsgremium der Schule. Sie tagt mindestens zwei bis dreimal im Schuljahr. An ihr nehmen die Schulleitung, die Vertreterinnen und Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer sowie die Eltern- und Schülervertreter teil.
Die Schülervertretung (§ 74 SchulG) wird aus dem Kreis der Klassensprecherinnen und -sprecher gewählt. Sie ist in den wichtigsten Entscheidungsgremien der Schule vertreten.