Mittelstufe - Lernstandserhebungen und zentrale Prüfungen

Das Schulministerium hat zur Standardsicherung des Unterrichts auferlegt, dass alle Schülerinnen und Schüler der Klasse 8 an zentralen Lernstandserhebungen teilnehmen müssen.

 

Wir empfehlen allen Eltern und Schülern, sich ausgiebig über diese beiden Aspekte des Unterrichts in der Mittelstufe zu informieren und verweisen an dieser Stelle auf die Seiten des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW. Hier erhalten Sie stets aktuelle Informationen und Broschüren für Eltern und Schüler aus erster Hand.

Abgeschafft in der Mittelstufe: Die zentralen Abschlussprüfungen

Auf Grund der Verkürzung der Schulzeit von 13 auf 12 Jahre bis zum Abitur fanden auch in der Mittelstufe seit dem Schuljahr 2006/07 grundlegende Veränderungen statt.

Da die Mittelstufe im neuen, 8-jährigen Gymnasium (G8) die Jahrgangsstufen 7 bis 9 umfasst, hat sich der Erwerb des mittleren Schulabschlusses (früher in der Jgst. 10) in die EF der Oberstufe verlagert. Außerdem entfallen im Bildungsgang des 8-jährigen Gymnasiums (G8) die in anderen Schulformen verbindlichen zentral gestellten Abschlussprüfungen zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses. Seit dem Schuljahr 2010/11 wird der mittlere Schulabschluss am Ende der EF nach Maßgabe der Verordnung der APO-GOSt erworben (APO-GOSt, u. a. § 40(2) Hauptschulabschluss und Fachoberschulreife).

Anstatt der zentralen Prüfungen am Ende der Mittelstufe werden seit 2010/2011 in der EF zentrale Klausuren in Deutsch und Mathematik geschrieben. Diese werden gewertet wie eine normale Klausur, es gibt keine Zweitkorrektur und keine Abweichungsprüfungen.