Hausaufgabenkonzept
Die folgenden Grundsätze entsprechen den Vorgaben des Schulministeriums (Hausaufgaben in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I – Runderlass des Schulministeriums i.d.F. vom 31.7.2008; BASS 12-31 Nr. 1) und berücksichtigen den Nachmittagsunterricht.
1. Zielsetzung des Hausaufgabenkonzepts
Dieses Hausaufgabenkonzept spiegelt den rechtlichen Rahmen (s.o.), berücksichtigt die grundsätzlichen, gemeinsamen Absprachen zum Umfang und zur Verteilung von Hausaufgaben und trägt den Herausforderungen der Schulzeitverkürzung mit partiellem Nachmittagsunterricht Rechnung.
2. Pädagogische Grundsätze
Hausaufgaben stellen eine sinnvolle und notwendige Ergänzung der Arbeit im Unterricht dar. Mit den Hausaufgaben werden nachfolgende Zielsetzungen verfolgt: Das im Unterricht erarbeitete Wissen soll durch Übungsaufgaben vertieft und gefestigt werden. Hausaufgaben dienen auch der Vorbereitung auf die nachfolgende Unterrichtsarbeit. Mit Hilfe der Hausaufgaben können die Schülerinnen und Schüler ihren Wissensstand und Lernerfolg kontrollieren. Anwendungsaufgaben sollen helfen, das gelernte Wissen und die erworbenen Fähigkeiten auf neue Lernsituationen anzuwenden und zu übertragen. Sie bieten die Gelegenheit zu selbstständiger Auseinandersetzung mit einer begrenzten Aufgabe, tragen dazu bei, Lernvorgänge selbst zu steuern und fördern dadurch eigenverantwortliches Lernen. Hausaufgaben werden pädagogisch gewürdigt, in der Regel aber nicht einzeln zensiert.
Hausaufgaben werden von den Lehrkräften nach folgenden Grundsätzen erteilt:
Hausaufgaben erwachsen aus dem Unterricht.
Hausaufgaben werden so gestellt, dass sie in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler entsprechen und von diesen selbstständig, d.h. ohne fremde Hilfe und in angemessener Zeit gelöst werden können.
Die Aufgaben können im Sinne der individuellen Förderung innerhalb einer Lerngruppe entsprechend der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler auch differenziert gestellt werden.
Umfangreichere Hausaufgaben können über einen längeren Zeitraum erteilt werden.
Die Aufgaben werden im Unterricht angemessen erläutert.
Die Aufgaben werden schriftlich fixiert und in den Schulplaner eingetragen.
An Krankheitstagen brauchen Hausaufgaben nicht angefertigt zu werden, da sie bei einem notwendigen Bezug zur Unterrichtsstunde nicht erfolgreich erledigt werden können. Sie sollen aber nachgearbeitet werden, wenn sie auch angesichts des fortgeschrittenen Unterrichtsverlaufs zu einem weiteren Lernzuwachs führen.
3. Die Rolle der Eltern insbesondere in der Erprobungsstufe:
Entsprechend der pädagogischen Zielsetzung sind die Hausaufgaben von den Schülerinnen und Schülern selbstständig und ohne fremde Hilfe anzufertigen. Insbesondere in der Erprobungsstufe können die Eltern ihre Kinder jedoch durch die Sicherstellung guter Lernbedingungen unterstützen, indem darauf geachtet wird, dass
- das Kind den Schulplaner sorgfältig führt.
- die angefertigten Hausaufgaben mit dem Eintrag im Schulplaner verglichen und die äußere Form der Hausaufgaben überprüft werden.
- der Schulplaner in Bezug auf vorhandene Einträge regelmäßig überprüft wird.
- angemessene Rahmenbedingungen bei der Anfertigung der Hausaufgaben vorhanden sind, hierzu gehört z. B. ein ungestörter Arbeitsplatz.
- das Kind bei dem Erstellen eines adäquaten Zeitplans zur Erledigung der Hausaufgaben, der sich am Stundenplan und den außerunterrichtlichen Aktivitäten des Kindes orientiert, unterstützt wird. Das Erstellen eines solchen Zeitplans wird im SALTO-Unterricht geübt.
- Die Aufgaben selbst sollten jedoch von dem Kind alleine angefertigt werden.
4. Unerledigte Hausaufgaben:
Kann eine Hausaufgabe aus einem wichtigen Grund (z. B. Arztbesuch, Krankheit) nicht angefertigt werden, bringt der Schüler / die Schülerin eine kurze Nachricht der Eltern mit. Hierzu sollte der Schulplaner verwendet werden.
Hausaufgaben sollten ohne „fachliche“ Unterstützung (z. B. durch Eltern) erledigt werden können. Gelingt dies nicht, ist das dem Lehrer vor der Stunde mitzuteilen und der ernsthafte Versuch nachzuweisen (z. B. unvollständiger Hefteintrag / bearbeitete Teilaufgaben, ggf. Mitteilung der Eltern an den Fachlehrer).
Nicht erledigte Hausaufgaben werden der Fachlehrkraft unaufgefordert zu Beginn der Stunde mitgeteilt.
Sind die Hausaufgaben in einem Fach mehrmals nicht angefertigt worden, werden die Eltern und die Klassenleitung durch den Fachlehrer informiert.
Unerledigte Hausaufgaben werden bis zur nächsten Stunde nachgeholt (teilweise oder vollständig in Absprache mit der Fachlehrkraft).
Die Suche nach selbstständigen Lösungen verbietet reines Abschreiben bei Mitschülern.
Bei Arbeitsaufträgen, die längerfristig bekannt sind (z. B. Referate), wird eine Entschuldigung wegen Zeitmangels nicht akzeptiert.
5. Zeitlicher Umfang der Hausaufgaben, Tage mit Nachmittagsunterricht:
Hausaufgaben werden so erteilt, dass die Schülerinnen und Schüler diese in folgenden Arbeitszeiten erledigen können:
Klasse 5 und 6: ca. 90 Minuten
Klassen 7 bis 9 : ca. 120 Minuten
Maßgeblich sind hierbei Schülerinnen und Schüler mit einem durchschnittlichen Arbeitstempo. Sollten Kinder über einen längeren Zeitraum deutlich länger für die Erstellung der Hausaufgaben benötigen als vorgesehen oder Schwierigkeiten bei der Lösung der Hausaufgaben haben, teilen die Eltern dies dem Klassenlehrer mit.
An Tagen mit regulärem Nachmittagsunterricht werden keine Hausaufgaben für den Folgetag erteilt, dasselbe gilt für alle Tage, denen ein Feiertag vorangeht. Von Freitag zu Montag können jedoch Aufgaben erteilt werden. Nachmittägliche Arbeitsgemeinschaften gehören nicht zum regulären Nachmittagsunterricht. Der notwendige Zeitbedarf der Kinder für die Vorbereitung auf eine Klassenarbeit ist sehr unterschiedlich, er zählt nicht zu den Arbeitszeiten für die Hausaufgaben.
6. Koordinierung des zeitlichen Umfangs der Hausaufgaben:
Die Fachlehrer tragen die Hausaufgaben in das Klassenbuch ein. Sie achten dabei auf die Einhaltung des zur Verfügung stehenden Zeitkontingents (90 bzw. 120 Minuten). Wenn keine Hausaufgaben erteilt werden, wird dies durch einen Strich im Hausaufgabenfeld angezeigt.
Regelmäßig lassen die Lehrkräfte sich den tatsächlichen Zeitbedarf von ihren Schülerinnen und Schülern rückmelden. Die Klassenleitung koordiniert bei Bedarf den zeitlichen Umfang der Hausaufgaben. In der ersten Klassenpflegschaftssitzung wird das Hausaufgabenkonzept thematisiert.