Für Eltern und Schüler- Schul- und Hausordnung
Das TMG: Toleranz lernen, die Menschenwürde achten und Gemeinschaft pflegen
Das Zusammenleben von vielen Hundert SchülerInnen und Lehrern in der Schule erfordert verbindliche Absprachen und Regeln. Eine Schulordnung ist daher nötig und basiert auf dem Einvernehmen über einen rücksichtsvollen und höflichen Umgang miteinander.
Alle Lehrkräfte und SchülerInnen sollen sich dessen bewusst sein, dass sie Mitglieder einer Gemeinschaft sind, die sich als UNESCO-Projekt-Schule besonders den Zielen der UNESCO und dem Einsatz für eine Kultur des Friedens verpflichtet hat:
Toleranz lernen, die Menschenwürde achten und Gemeinschaft pflegen
Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft hat die Pflicht, sich für ein Klima der gegenseitigen Wertschätzung und ein friedliches, demokratisches Miteinander einzusetzen.
Daher beachten wir die Grundsätze:
Toleranz lerne
- Wir gehen rücksichtsvoll, respektvoll, freundlich und fair miteinander um.
- Wir wollen uns bemühen, alle SchülerInnen in unsere Gemeinschaft aufzunehmen - unabhängig von ihren Stärken, menschlichen Schwächen, ihrem Geschlecht oder ihrer Herkunft.
- Wir tolerieren andere Meinungen und gehen mit den Fehlern andere so nachsichtig um, wie wir dies für uns selbst wünschen.
Menschenwürde achten
- Wir achten in Worten und Taten die Würde des Anderen.
- Wir halten uns an die Gesetze und Bestimmungen zum Schutz von Schwachen und dulden keine Ausgrenzung.
- Wir übernehmen Verantwortung und zeigen Zivilcourage für unsere Schulgemeinschaft.
Gemeinschaft pflegen
- Wir gehen offen und konstruktiv mit Konflikten um und lösen sie gewaltfrei.
- Wir dulden keine Beleidigungen, Ausübung von seelischem Druck oder körperliche Gewalt.
- Wir schreiten gegen üble Nachrede und Mobbing ein.
- Wir respektieren fremdes Eigentum und beschädigen es nicht.
- Wir beachten die Einhaltung der Regeln an unserer Schule.
Die Umsetzung dieser Schulordnung, die in der Hausordnung konkretisiert
wird, liegt gemeinsam in den Händen der SchülerInnen, Lehrkräfte und
Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Ihre gemeinsame Verantwortung für
die Umsetzung der Schulordnung und Einhaltung der Regeln der Schule ist
unabdingbar. - Wir wünschen, dass sich alle Beteiligten für ein gutes
Schulklima einsetzen.
HAUSORDNUNG:
I. VERHALTEN
Die am Schulleben Beteiligten achten sich gegenseitig und gehen höflichrespektvoll
und vor allem gewaltfrei miteinander um. Dies bedeutet auch, dass durch ruhiges, rücksichtsvolles Verhalten Störungen vermieden werden.
- Die Schule wird um 7:00 Uhr geöffnet. Die erste Unterrichtsstunde beginnt um 7:45 Uhr. Die SchülerInnen finden sich pünktlich zu ihrem Unterricht ein.
- Ist die Teilnahme am Unterricht aus Krankheitsgründen nicht möglich, erfolgt am Vormittag die telefonische Abmeldung durch die Erziehungsberechtigten im Sekretariat. Am Tag der Rückkehr in die Schule muss eine schriftliche Entschuldigung beim Klassenlehrer abgegeben werden. Fehlt ein Schüler oder eine Schülerin mehr als zwei Tage, ist der Entschuldigung ein ärztliches Attest beizufügen. Bei Beurlaubungen aus anderen Gründen ist vorher die Zustimmung des Klassenlehrers bzw. des Schulleiters einzuholen.
- Der Schulgottesdienst ist eine Schulveranstaltung, zu der alle Mitglieder der Schulgemeinde eingeladen sind und an der sie auch nach Möglichkeit teilnehmen sollen. SchülerInnen, die nicht am Schulgottesdienst teilnehmen, kommen erst zu ihrer ersten Unterrichtsstunde (ausgenommen FahrschülerInnen).
- Ist eine Lehrkraft zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht in der Klasse anwesend, so meldet der Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin dies im Sekretariat.
- Jedes Lärmen oder Rennen im Schulgebäude muss unterbleiben, um die daraus entstehenden Gefahren und Belästigungen zu vermeiden.
- Da die Einrichtungen der Schule den SchülerInnen und Lehrkräften nur zur Benutzung überlassen werden, sollte es für jeden selbstverständlich sein, sie zu schonen und sauber zu halten. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung von Schuleigentum durch SchülerInnen haften die SchülerInnen bzw. deren Eltern.
- Während des Unterrichts bleiben elektronische Medien der SchülerInnen abgeschaltet. Das Mitführen entsprechender Geräte bei Prüfungen gilt als Täuschungsversuch.
- Speisen und Getränke dürfen nicht während des Unterrichts zu sich genommen werden. Dies schließt Kaugummis ein. Getränke aus dem Automaten dürfen nicht in die Klassen- und Fachräume mitgenommen werden.
- Turnhalle, Bibliothek und Fachräume dürfen nur unter Aufsicht eines Lehrers bzw. Aufsichtsberechtigten betreten werden. Die fachspezifischen Raumordnungen sind einzuhalten.
- In der großen Pause müssen die SchülerInnen die Klassen- und Fachräume, die Turnhalle und die Flure verlassen. Die SchülerInnen sorgen für ausreichende Belüftung, die Lehrkräfte schließen den Raum ab. Je nach Wetterlage verbringen die SchülerInnen die Pause auf dem Schulhof, in der Pausenhalle oder im Atrium. Das Mobiliar hat im Atrium zu verbleiben und darf nicht in die Pausenhalle oder auf die Flure gestellt werden.
- Die SchülerInnen der Sekundarstufe II können während der Pausen und Freistunden im Oberstufenraum bleiben, sich auf dem Schulhof aufhalten oder den Schulhof verlassen. SchülerInnen der Sekundarstufe I dürfen das Schulgelände nicht verlassen.
- Die Pause endet mit dem ersten Klingelzeichen. Alle SchülerInnen begeben sich daraufhin zu ihren Klassen- bzw. Fachräumen.
- Die kleinen Pausen dienen neben der Erholung auch der Vorbereitung der folgenden Stunde. Daher soll in dieser Zeit die Tafel gewischt und das Unterrichtsmaterial für die nächste Stunde auf den Tisch gelegt werden.
- Nach Unterrichtsschluss ist das Verlassen des Schulgebäudes und -geländes notwendig, da der Aufsichts- und Versicherungsschutz endet und die Gebäudereinigung beginnt. FahrschülerInnen, die längere Zeit auf eine Fahrgelegenheit warten müssen, dürfen in der Pausenhalle warten.
II. SICHERHEIT
Unfallverhütung erfordert sicherheitsbewusstes, vorausschauendes Verhalten. Alle am Schulleben Beteiligten tragen aktiv dazu bei, Situationen zu vermeiden, die zu einer Gefährdung oder Verletzung von Personen bzw. einer Beschädigung von Sachen führen.
- Verkehrs- und Rettungswege sind stets freizuhalten, damit Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge im Notfall problemlos das Schulgelände erreichen. Für das Abstellen von Mofas, Rollern, Motorrädern und Autos stehen die ausgewiesenen öffentlichen Parkplätze zur Verfügung. Fahrräder sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Zonen des Schulgeländes abzustellen und gegen Diebstahl zu sichern.
- Auf dem Schulhof besteht grundsätzlich Fahrverbot für Kraftfahrzeuge während der allgemeinen Unterrichtszeit, Fahrräder oder andere rollende Gegenstände (Skateboard, Inline-Skates).
- Der Zugang zum Schulgelände führt für Radfahrer und zu Fuß ankommende SchülerInnen über die direkten Zugänge zum Schulhof (nicht über den Parkplatz vor der Gymnastikhalle).
- Der Weg vom TMG zur Sporthalle am Hallenbad führt über die Straßen „Zur Dicken Linde" und „Kreuzstraße" und gehört zum Unterrichtsweg. Die Lehrkräfte müssen auf die Gefahrenquellen hinweisen.
- Es ist untersagt, Gegenstände, die zu einer Gefährdung, Verletzung oder Schädigung führen können, mit in die Schule zu bringen.
- Ball- und Fangspiele sind in den Pausen außerhalb der Gebäude erlaubt, müssen aber mit Rücksicht auf MitschülerInnen durchgeführt werden. Es dürfen nur weiche Plastikbälle (weich aufgepumpt) oder Softbälle verwendet werden. Ball- und Fangspiele sind in den kleinen Pausen und im Gebäude grundsätzlich nicht erlaubt. Auch gefährliche Spiele auf dem Schulhof sowie das Schneeballwerfen und Schlindern sind nicht erlaubt.
- Im Schulgebäude sind Herumrennen, Schieben und Drängeln zu vermeiden; besondere Vorsicht ist an den Auf- und Abgängen geboten.
- Bei Alarm verlassen die SchülerInnen nach den Anweisungen der Lehrkräfte das Schulgebäude entsprechend den dafür aufgestellten Fluchtplänen.
III. GESUNDHEIT
Gesundheitserziehung, Gesundheitsförderung und Gesundheitspflege sind für das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft von besonderer Wichtigkeit. Ziele dabei sind, jeden Einzelnen dazu zu befähigen, sich gesundheitsrelevanter Verhaltensweisen bewusst zu werden, Verantwortung für die eigene Gesundheit und die Gesundheit anderer zu übernehmen sowie sich aktiv an der Gestaltung einer gesundheitsförderlichen Umwelt zu beteiligen.
1. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände besteht Rauchverbot, ausgenommen sind die „Raucherecke" für SchülerInnen ab Jahrgangsstufe 11 und der Raucherraum für Lehrer. Diese Raucherecke ist sauber zu halten, Zigarettenreste gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Jugendschutzgesetz Jugendlichen unter 16 Jahren das Rauchen in der Öffentlichkeit untersagt ist. SchülerInnen der Sekundarstufe I, die regelwidrig auf dem Schulgelände oder im Schulgebäude rauchen, müssen mit einer Erziehungsmaßnahme rechnen und werden sich im Wiederholungsfall vor einer Klassenkonferenz verantworten müssen.
2. In der Schule sind der Verkauf, der Ausschank und der Konsum alkoholischer Getränke nicht erlaubt. Über Ausnahmen bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen entscheidet der Schulleiter.
3. Der Besitz, Verkauf und Konsum von illegalen Drogen führt zu sofortigen schulrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen.
IV. SAUBERKEIT UND ORDNUNG
Die Wahrung von Hygiene und der Erhalt der Schulumwelt (Gebäude, Pausenhöfe, Grünanlagen) sind wichtige Ziele. Dabei bestimmt die Verantwortung für die Umwelt das Handeln aller am Schulleben Beteiligten.
- Alle SchülerInnen sind für Ordnung und Sauberkeit in ihren Klassen mitverantwortlich. Abfälle, Essensreste und Papier usw. gehören nicht auf den Fußboden, ins Regal oder auf die Fensterbänke, sondern in den Papierkorb. Die Tafel soll zu Beginn jeder Stunde sauber sein.
- Die Garderobe ist an die dafür vorgesehenen Haken zu hängen. Dies schließt Baseballkappen und andere Kopfbedeckungen ein. Turnschuhe, Turnkleidung und andere Kleidungsstücke dürfen nicht im Klassenraum oder im Klassenschrank aufbewahrt werden.
- Sämtliche Räume, vor allem auch die Toiletten und das gesamte Schulgelände sowie die Grünanlagen sind sauber zu halten. Abfälle gehören in die bereitgestellten Müllbehälter. Zur Unterstützung des Hausmeisters wird im Wechsel nach der zweiten großen Pause auf Hof I ein Hofdienst aus den Mittelstufenklassen und auf Hof II ein Reinigungsdienst aus den Unterstufenklassen gestellt. Die
- SchülerInnen der Jahrgangsstufe 11 sind für die Reinigung der Raucherecke verantwortlich. Nach der letzten im Raumplan ausgewiesenen Unterrichtsstunde (s. Aushang im Klassenraum) sind die Stühle hochzustellen. Die Fenster müssen geschlossen werden.
V. ALLGEMEINE HINWEISE
- Aus dem Lehrerzimmer sollten Lehrkräfte nur in wichtigen Fällen herausgebeten werden. Um den Andrang vor der Tür zu vermeiden, sollten Anliegen von höchstens zwei SchülerInnen vorgetragen werden.
- Im Sekretariat können die SchülerInnen ihre Angelegenheiten nur in den beiden großen Pausen vorbringen.
- Fundsachen sollen beim Hausmeister, bei dessen Abwesenheit im Sekretariat, abgegeben werden.
- Geldbeträge und Wertsachen dürfen nicht in den Unterrichtsräumen und in den an der Garderobe aufgehängten Kleidungsstücken zurückgelassen werden. Es besteht seitens der Schule kein Versicherungsschutz gegen Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen.
- Schulfremden Personen ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände oder im Schulgebäude nur mit Genehmigung der Schulleitung erlaubt.