Auslandsaufenthalte

In jedem Jahr verbringen einige Schülerinnen und Schüler unserer Schule einige Monate oder ein ganzes Jahr an einer Schule im Ausland. Wir unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler dabei.

Im Folgenden findet Ihr / finden Sie einige Tipps zur Planung und Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes ohne Garantie auf Vollständigkeit und nach bestem Wissen und Gewissen. (Stand: Januar 2012)

 

Internationaler Schüleraustausch für das Land Nordrhein-Westfalen

Für das Land Nordrhein-Westfalen vermittelt die Bezirksregierung Düsseldorf Schüleraustauschprogramme, die auf Gegenseitigkeit (Besuch und Gegenbesuch) beruhen und in der Regel während der Schulzeit stattfinden. Finanziell sind nur die Reisekostenpauschale inkl. Reiseversicherung, ein erhöhtes Taschengeld während des Aufenthaltes sowie Kosten für evt. Exkursionen oder Einführungsseminare zu tragen.

Es wird großen Wert darauf gelegt, dass die Bewerber gute Botschafter unseres Landes im Ausland sind. Das schulische Gutachten muss deshalb nicht nur auf schulische Leistungen sondern auch auf das Sozialverhalten eingehen.

Die Bewerbung erfolgt in der Regel in der Klasse 9, die Durchführung der Programme in der EF. Für einzelne Programme ist auch eine frühere Bewerbung in Klasse 7 und 8 möglich. Die Durchführung der Austausche erfolgt je nach Programm teils im laufenden, teils im folgenden Schuljahr.

 

Die Beschreibung der verschiedenen Austauschprogramme und die Bewerbungsunterlagen sind auf der Website der Bezirksregierung abrufbar unter

 

www.brd.nrw.de > Schule > Internationaler Austausch.

 

Folgende Programme werden angeboten:

Schüleraustausch auf Gegenseitigkeit während der Schulzeit

 

1. englischsprachig:      Kanada ( Provinz Ontario )

                                   Neuseeland ( Südinsel )

                                   Australien ( New South Wales und Queensland)

 

2. französischsprachig: Kanada ( Provinz Québec )

                                  Frankreich :

- VOLTAIRE-Programm (Dauer: jeweils 6 Monate)

- BRIGITTE SAUZAY-Programm* im Bereich

der Académie d’Amiens

* als Hommage an die im November 2003

verstorbene Beraterin des Bundeskanzlers

für die deutsch-französischen Beziehungen,

Brigitte Sauzay

 Schweiz (Kanton Genf und restliche

Westschweiz )“

(Quelle: www.brd.nrw.de > Schule > Internationaler Austausch, allgemeine Informationen)

 

Auslandsaufenthalte in der Jahrgangsstufe EF

 

Darüber hinaus werden Aufenthalte gegen Bezahlung durch zahlreiche privatwirtschaftliche Organisationen vermittelt. Informationen über diese Organisationen und deren Arbeitsweise können von der Schule nicht gegeben werden. Sie sind z.B. erhältlich über die

 

‚Aktion Bildungsinformation e.V.‘ Alte Poststrasse 5, 70173 Stuttgart

(www.abi-ev.de)

 

Organisationen, die Familienaufenthalte im Ausland vermitteln sind in der Programmdatenbank von www.rausvonzuhaus.de verzeichnet.

 

Einige Anbieter haben sich zusammengeschlossen und jeweils eigene Richtlinien und Standards vereinbart:

 

§ Die vier Mitglieder des Arbeitskreises gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen (AJA) vermitteln langfristige, bildungsorientierte Austauschprogramme. (www.aja-org.de)      

§ Im Deutschen Fachverband High School e.V. (DFH) sind 12 kommerzielle Organisationen zusammengeschlossen. (www.dfh.org)       

 

Über weitere Austauschmöglichkeiten mit Frankreich kannst du dich z.B. beim Deutsch-Französischen Jugendwerk (DFJW), Molkenmarkt 1, 10170 Berlin, Tel.: 030 2887570, E-Mail: info@dfjw.org; Internet: www.dfjw.org informieren.

 

Über Austauschmöglichkeiten mit Großbritannien (sowohl allgemein als auch zu boarding schools und state funded schools) beim British Council, Hackescher Markt 1, 10178 Berlin, Tel.: 030-31109920 (www.britishcouncil.de/d/education/schule.htm)

 

Internatsaufenthalte

 

Folgende Internatsdatenbanken können bei der Suche nach geeigneten Internaten nützlich sein:

www.boarding-school-finder.com (International)

www.isc.co.uk (Vereinigtes Königreich)

www.schools.com (USA, Kanada)

 

 

Finanzierung

 

Stipendien für einen einjährigen USA-Aufenthalt vergibt der

Deutsche Bundestag im Rahmen des ‚Parlamentarischen Patenschaftsprogramms‘. (Verwaltung des Deutschen Bundestags,

Referat PB 4, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.) (www.bundestag.de)

 

 

Eine Auflistung von Stipendien, die von privatwirtschaftlichen Organisationen vergeben werden, findet sich bei

AFS Interkulturelle Begegnungen e.V.

Postfach 50 01 42

22701 Hamburg

Tel.:040-399 222-0       

(www.afs.de)

 

Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, Schüler-Bafög für Auslandsaufenthalte zu beantragen. Informationen dazu findet Ihr unter www.das-neue-bafög.de oder unter der Adresse www.auslandsbafög.de .

 

Weitere Tipps zu Finanzierungsmöglichkeiten und Adressen von Organisationen, die Stipendien bzw. Teilstipendien anbieten, findest du auf www.rausvonzuhaus.de in der Rubrik „Finanzierung“.

 

Weitere Informationen

 

Unsere ehemaligen Austauschschülerinnen und -schüler geben gerne Tipps und berichten über ihre Erfahrungen. Bei Interesse melde dich bei Frau Leineweber-Hamm, die dann die entsprechenden Kontakte herstellen wird.

 

www.ausgetauscht.de und www.austauschjahr.de sind anbieterunabhängige Seiten, die den Informationsaustausch zwischen Austauschschülerinnen und -schüler und anderen Interessierten zu Themen des längerfristigen Schüleraustausches ermöglichen. Außerdem findet Ihr auf diesen Seiten viele Informationen und Erfahrungsberichte.

 

Weitere länderspezifische Informationen findet Ihr auf www.rausvonzuhaus.de in den Länderspecials und auf dem Europäischen Jugendportal http://europa.eu.int/youth .

 

Gesetzliche Regelungen

 

Die folgenden Informationen zu den gesetzlichen Regelungen sollen einen ersten Überblick bieten. Auf alle Fälle sollten Sie / solltet Ihr Beratungsgespräche mit den Klassenlehrern oder Jahrgangsstufenleitern und mit der Oberstufenkoordinatorin Frau Teepe und Frau Leineweber-Hamm führen.

 

Im Schulgesetz NRW (Stand 01.07.2009) &43, Absatz 3 heißt es:

 

„Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien. Längerfristige Beurlaubungen und Befreiungen bedürfen der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde.

Dauerhafte Beurlaubungen und Befreiungen von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern zur Förderung wissenschaftlicher, sportlicher oder künstlerischer Hochbegabungen setzen voraus, dass für andere geeignete Bildungsmaßnahmen gesorgt wird.“

Wissenswertes rund um Auslandsaufenthalte hat zudem das Ministerium in einem Merkblatt zusammengestellt, das hier heruntergeladen werden kann.

Merkblatt zum Auslandsaufenthalt
Merkblatt+zum++Auslandsaufenthalt.pdf
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Übersicht über die Beurlaubungsmöglichkeiten

 

Beurlaubung in der

Einführungs-phase

Beurlaubung für ein Schuljahr

Beurlaubung für das erste Halbjahr

Beurlaubung für das zweite Halbjahr

grundsätzlich möglich

immer

möglich

 

Fortsetzung der Schullaufbahn in 11 nur möglich, wenn auf dem Zeugnis 9/I oder 9/II

  • Noten-durchschnitt mindestens 3,0
  • kein mangelhaft
  • in schriftlichen Fächern nur eine 4

Fortsetzung der Schullaufbahn in EF.II

Fortsetzung der Schullaufbahn in 11 nur möglich, wenn auf dem Zeugnis 9/I oder 9/II

  • Noten-durchschnitt mindestens 3,0
  • kein mangelhaft
  • in schriftlichen Fächern nur eine 4

 

sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, muss die Jahrgangsstufe 10 wiederholt werden

 

sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, muss die Jahrgangsstufe 10 wiederholt werden

Beurlaubung in der Jahrgangs-stufe Q1

für ein Schuljahr

für das 1. Halbjahr

für das 2. Halbjahr

möglich

nicht möglich

nicht möglich

 

Jahrgangsstufe Q1 muss wiederholt werden, wird aber nicht auf die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe angerechnet.